Einbruchschutz
Einbruchschutz bei Ein- und Mehrfamilienhäusern wird gefördert
Ein Einbruch bedeutet zunächst einmal einen Schock für Hauseigentümer: Auch die eigenen vier Wände sind nicht zu 100% sicher. Um die Sicherheit zu verbessern, können bei älteren Häusern einbruchhemmende bzw. -erschwerende Maßnahmen an Fenstern & Haustüren nachgerüstet werden. Dabei betrifft der Nachholbedarf nicht nur Häuser aus den 80er oder 90er Jahren – teilweise sind auch in den 2000ern noch nicht ausreichende Techniken verbaut worden.
Meist ist es möglich, den Aufhebelschutz auf den aktuellen Standard zu bringen, indem Beschlagteile und Schließbleche an vorhandene Fenster angebracht werden. Diese Option gibt es bei schätzungsweise zwei Drittel aller eingebauten Fenster – dies kann im individuellen Fall vor Ort geprüft werden. Alternativ können auch aufliegende Schutzbeschläge als zusätzliche Elemente nachgerüstet werden: Diese sind in jedem Fall VdS-geprüft und erhöhen ebenfalls die Sicherheit. Gegenüber Alarmanlagen im Haus hat der Einbruchschutz an Fenstern & Haustüren einen entscheidenden Vorteil: Bei Letzteren sind die Einbrecher bereits im Haus und können Wertgegenstände entwenden – wir möchten verhindern, dass überhaupt eingebrochen werden kann.
Neben der Sicherungstechnik an Fenstern & Haustüren rät die Polizei zu anderen, wirkungsvollen Schutzmaßnahmen: Unter anderem richtiges, nicht nachlässiges Verhalten. Maßnahmen zum Einbruchschutz können mit bis zu 10% der Investitionssumme, maximal 2.000 €, gefördert werden.